barrierefreie Haltestelle
Übersicht aller Haltestellen im Landkreis
Bitte barrierfefrei
Vieles spricht dafür auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umzusteigen. So bildet nach den Worten des Landesverkehrsministers Winfried Hermann ein leistungsstarker und attraktiver ÖPNV das Herzstück einer erfolgreichen Verkehrswende. Das Land Baden-Württemberg hat sich daher das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Nachfrage im öffentlichen Nahver-kehr bis 2030 im Vergleich zu 2010 zu verdoppeln. Auf dem Weg zur Klima-neutralität im Jahr 2040 sei dies ein wichtiges Etappenziel.
Jedes Jahr werden in Baden-Württemberg über eine Milliarde Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert, wirbt „bwegt“, die Marke für nachhaltige Mobilität mit Bus und Bahn in Baden-Württemberg, die dafür täglich mit ihren Partnern am Erfolg der Mobilitätswende arbeitet. Mit vielen kleinen und großen Verbesserungen für die Fahrgäste.
Eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV gehört dazu. Genau diese barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist eine von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und seinen 16 Bundesländern gleichermaßen verfolgte gesellschaftspolitische Aufgabe.
Dabei wurde angestrebt, bis zum 1. Januar 2022 für die in ihrer Mobilität eingeschränkten ÖPNV-Nutzer einen hindernisfreien Zugang zur Mobilität zu schaffen.
Bereits seit 2002 fordert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): „…öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförder-ungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr sind ….…barrierefrei zu gestalten.“ (§8, Abs. 2 BGG).
Eine Novellierung des Personenbeförderungs-Gesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 verpflichtete die ÖPNV-Aufgaben-träger, somit für Buslinienverkehre die Stadt- und Landkreise, die „Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“ zu berücksichtigen.
Erklärtes Ziel war es, „bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit“ zu erreichen (§8 Abs. 3 PBefG). Diese Frist gilt nicht, wenn Ausnahmen im Nahverkehrs-plan (NVP) benannt und begründet sind. Der Landkreis Freudenstadt hat einen Nahverkehrsplan, der Inhalt ist im Internet jedoch nicht auffindbar.
Die stattliche Zahl von 457 Omni-bushaltestellen gibt es in unserem Landkreis. Nicht alle entsprechen den Anforderungen für eine Barrierefreiheit.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die Bordhöhe der Haltestelle. Die wichtigsten Höhen für den barrierefreien Bushaltestellen-ausbau sind: 16 cm, 18 cm, 21 cm und 24 cm. Für die Wahl eines geeigneten Hochbordes ist bei-spielsweise der Fahrzeugtyp, der an der Haltestelle halten soll, wie z. B. ein Standardlinienbus, ein Stan-dardgelenklinienbus, ein Midibus oder ein Sprinter etc. zu berücksichtigen.
Der Kreisseniorenrat will die Verwaltungen unterstützen und bittet daher nicht barrierefreie Haltestellen an die Internet-Adresse des Kreisseniorenrats info@ksr-freudenstadt.de bis zum 30. September 2023 zu berichten, damit die notwenigen Haushaltsmittel in die Haushalte der Kommunen und des Landkreises für das Jahr 2024 eingestellt werden können.
Eine Übersicht sämtlicher Haltestellen im Landkreis ist nach Ortschaften auf der Homepage des Kreisseniorenrats eingestellt.
Als nicht umgebaute Haltestelle ist beispielsweise die Haltestelle „AOK“ und „Ecke Herzog-Eugen-Str.“ in Freudenstadt hervorzuheben. Liegen diese beiden direkt am Martin-Haug-Stift.
Barrierefreie Haltestellen zeichnen sich auch mit Leitlinien für sehbe-hinderte Menschen aus. Eine mustergültige Haltestelle ist die Haltestelle „Promenadenplatz“ vor dem Volksbankgebäude in der Loßburger Straße.